E-Bikes Regeln

Wo darf was gefahren werden.


Regelung für Leicht-Motorfahrrad: Langsame E-Bikes bis 25 km/h

  • Motorleistung max. 500 W
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
  • Tretunterstützung bis max. 25 km/h
  • Fest angebrachte Velobeleuchtung
  • Velohelm tragen empfohlen
  • Müssen nicht eingelöst werden, kein Kontrollschild
  • Keine Privathaftpflich Versicherung erforderlich
  • Rückspiegel nicht obligatorisch, aber empfehlenswert
  • Führerausweis: ab 16 Jahre ohne, ab 14-16 Jahre Kat. M
  • Kinderanhänger zulässig
  • Kindersitz erlaubt
  • Regeln wie Velo
  • max. 200 kg


Regelung für Motorfahrrad: Schnelle E-Bikes bis 45 km/h

  • Motorleistung max. 1000 W
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h
  • Tretunterstützung bis max. 45 km/h
  • Motorfahrradbeleuchtung
  • Helm tragen obligatorisch
  • Privathaftpflicht Versicherung und Nummerschild obligatorisch
  • Linker Rückspiegel obligatorisch
  • Führerausweis: ab 14 Jahre Kat. M (Motorfahrräder)
  • Kinderanhänger zulässig
  • Kindersitz erlaubt
  • max. 200 kg


Angaben sind nur grobe Umschreibungen und ohne Gewähr auf Richtigkeit.